Die Regelungen zum Umgang mit Baggergut unterscheiden sich auf nationaler Ebene zwischen den Nordseeanrainern. Den Rahmen für die jeweils geltende Richtlinie ist definiert durch internationale Konventionen wie z.B. der London-Abkommen (LC, 1972) sowie dem Oslo-Paris Abkommen (OSPAR, 2004). Die Implementierung und die Festlegung von Bewertungskriterien unterliegen dem jeweiligen Land. Entsprechende stellen sich beim Vergleich der jeweils geltenden Regularien Unterschiede heraus bezüglich der Umlagerfähigkeit von Baggergut im Bereich der Nordsee. In der Arbeitsgruppe DGE – Dredging in Europe ist zu diesem Thema eine Zusammenstellung veröffentlicht worden.
Assessment Criteria for Dredged Material with special focus on the North Sea Region
Hamburg Port Authority, Dredging in Europe, Juni 2011

Die Environment Agency in Großbritannien hat eine Internetseite "Marine dredging guidance for compliance with the Water Framework Directive".
[25.02.2011]